Der Bibliotheksrat ist, so wie der Vorsitzende des Bibliotheksrates, ein von der Satzung der Öffentlichen Bibliothek vorgesehenes Organ der Bibliothek. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern, wobei zwei Vertreter (mindestens ein Vertreter) der Gemeinde und je ein Vertreter der Schule für jede bestehende Schulstufe dem Bibliotheksrat jedenfalls angehören müssen. Ebenso ist der Bibliotheksleiter kraft Amtes Mitglied des Bibliotheksrates, jedoch nur in beratender Funktion.
Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers (Gemeinde Prettau) für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig.